Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABGs)
Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch Ai Recruite und den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die von Ai Recruite mit Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 Ai Recruite erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, Ai Recruite hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Ai Recruite notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche, ausdrückliche Zustimmung von Ai Recruite aus.
Gegenstand der Leistungen und Erfüllung
2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens Ai Recruite gilt Folgendes: Ai Recruite betreut die Kunden insbesondere in ihren Recruiting-Prozessen, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken (organisch und über Werbeanzeigen). Ai Recruite setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den o.g. Bereichen um. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Recruitings. Ai Recruite übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche, ausdrückliche Vereinbarung von Ai Recruite aus.
2.2 Ai Recruite ist verpflichtet, seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. Ai Recruite ist berechtigt, Unterstützung Dritter einzuholen.2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Ai Recruite beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.
2.4 Ai Recruite steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.
Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Der Vertrag zwischen Ai Recruite und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat etc.) oder mündlich erfolgen. Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt nur eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.
3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Ai Recruite und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.
Mitwirkungspflicht/Abnahmepflicht des Kunden
4.1 Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist Ai Recruite auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung seitens Ai Recruite mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.
4.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.
4.3 Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird der betreffende Bereich zunächst nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit bereits funktioniert haben, aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann Ai Recruite die Daten anpassen, insofern der Kunde Änderungswünsche hat.
4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt Ai Recruite grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.
4.5 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens Ai Recruite dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt Folgendes: Ai Recruite ist berechtigt vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen. Die Ai Recruite wird die Mängel anschließend beheben.
Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Ai Recruite ist ferner berechtigt, den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tage zur Abnahme aufzufordern.
Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde vorleistungsverpflichtet.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
4.6 Im Rahmen der Erstberatung per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von 45 bis 90 Minuten seitens der Berater der Ai Recruite an. Sollte der Kunde einen längeren Beratungszeitraum wünschen oder zusätzliche Beratungsgespräche benötigen, ist dies gesondert zu vereinbaren und kann zu zusätzlichen Kosten führen.
4.7 Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt der erbrachten Leistungen von Ai Recruite, etwaige Anpassungswünsche oder Korrekturen anzugeben. Ai Recruite wird daraufhin versuchen, diese Anpassungen und Korrekturen gemäß den Wünschen des Kunden umzusetzen, sofern sie technisch und rechtlich machbar sind. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Umsetzung solcher Anpassungen und Korrekturen müssen zwischen den Vertragsparteien gesondert vereinbart werden.
4.8 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse, Materialien und Daten, die im Rahmen der Vertragserfüllung von Ai Recruite erstellt wurden, ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Zwecke ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ai Recruite nicht gestattet.
4.9 Ai Recruite behält sich das Recht vor, bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten des Kunden den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen bestehen.
Haftung
5.1 Ai Recruite haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ai Recruite nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Diese Haftung ist beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
5.2 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
5.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die aufgrund von arglistigem Verhalten von Ai Recruite entstanden sind, sowie für die Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.5 Soweit die Haftung von Ai Recruite ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ai Recruite.
5.6 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Ai Recruite beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
5.7 Ai Recruite haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Pandemien oder andere unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle von Ai Recruite liegen.
Geistiges Eigentum
6.1 Alle im Rahmen der Vertragserfüllung entwickelten und erstellten Materialien, Arbeitsergebnisse, Software, Dokumentationen, Konzepte, Ideen und sonstigen geistigen Schöpfungen, die von Ai Recruite stammen, bleiben Eigentum von Ai Recruite, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
6.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den entwickelten und erstellten Materialien, Arbeitsergebnissen und geistigen Schöpfungen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Die Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Ai Recruite gestattet.
6.3 Der Kunde hat Ai Recruite unverzüglich über mögliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen zu informieren. Ai Recruite wird, soweit möglich und zumutbar, den Kunden bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen.
Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
7.3 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar ist.
7.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Ai Recruite, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet werden, vertraulich zu behandeln.
8.2 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, geheim zu halten und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.
8.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt geworden sind.
8.4 Ai Recruite ist berechtigt, den Namen des Kunden und eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz in eigenen Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Beendigung des Vertrages
9.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung im Vertrag getroffen wurde.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
9.3 Im Falle einer Beendigung des Vertrages sind beide Parteien verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen vertraulichen Informationen und Materialien zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
Sonstige Bestimmungen
10.1 Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien kann, soweit nicht anders vereinbart, per E-Mail oder auf elektronischem Weg erfolgen.
10.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Ai Recruite seine Daten für interne Geschäftszwecke speichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, dürfen keine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei abgetreten oder übertragen werden.
10.4 Alle Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen enthalten, sowie besondere Zusicherungen und Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Sollten sie mündlich getroffen werden, bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem Ai Recruite seinen Sitz hat, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
11.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher über seinen Abschluss, seine Gültigkeit, seine Auslegung, seine Erfüllung, seine Änderung oder seine Beendigung, ist das für den Sitz von Ai Recruite zuständige Gericht ausschließlich zuständig, sofern keine andere ausschließliche Gerichtsbarkeit gegeben ist.
Salvatorische Klausel
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
12.2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.
Änderungen und Ergänzungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
13.2 Nebenabreden bestehen nicht. Sollten sie dennoch getroffen worden sein, so bedürfen sie ebenfalls der Schriftform.
Vollständige Vereinbarung
14.1 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Verhandlungen, Absprachen oder Erklärungen.
14.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Vertragssprache
15.1 Die Vertragssprache ist die Sprache, in der dieser Vertrag verfasst ist. Sollten Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, ist im Zweifel die ursprüngliche Vertragssprache maßgeblich.
15.2 Alle Mitteilungen, Dokumente und sonstige Kommunikation zwischen den Vertragsparteien haben, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Vertragssprache zu erfolgen.